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VORWORT DER VERFASSER

 

Liebe Patienten,

liebe Angehörige,

 

die Diagnose eines Glioblastoms bedeutet zunächst einen erheblichen Einschnitt im Leben der Betroffenen. Viele Arzttermine, Diagnostik, Operationen, medizinische Behandlungen und Therapien, Unsicherheiten, Veränderung der täglichen Routine und Fragen bezüglich der Zukunft  gehen damit einher. Erfreulicherweise hat sich aber auch bei der Behandlung dieser Erkrankung in den letzten Jahren vieles getan.

 

Wir haben für Sie Informationen zusammengestellt, die Hintergründe, Diagnostik, Therapie und Möglichkeiten der Unterstützung erläutern sollen, um Ihnen in dieser Situation inhaltlich zur Seite zu stehen. Diese Zusammenstellung ersetzt natürlich nicht die individuelle ärztliche Betreuung jedes Einzelnen vor Ort, dient Ihnen aber als eine Informationshilfe.

 

Prof. Dr. med. Friederike Schmidt-Graf

Klinik und Poliklinik für Neurologie


Klinikum rechts der Isar


Technische Universität München


Ismaningerstr. 22


81675 München

Verfasser und Glioblastom-Experten

Prof. Dr. med. Stephanie E. Combs


Klinik und Poliklinik für Radioonkologie und Strahlentherapie

 

Prof. Dr. med. Bernhard Meyer


Klinik und Poliklinik für Neurochirurgie

 

Prof. Dr. med. Friederike Schmidt-Graf


Klinik und Poliklinik für Neurologie

 

Prof. Dr. med. Benedikt Wiestler

Abteilung für Diagnostische und Interventionelle Neuroradiologie

 

Prof. Dr. Andreas Dinkel, Dipl. Psych.


Psychoonkologie, Klinik und Poliklinik für


Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

 

Klinikum rechts der Isar,


Technische Universität München,


Langerstr. 3, 81675 München

 

 

 

Prof. Dr. med. Martin Glas

Klinik für Neurologie und Neuroonkologie

St. Marien Hospital, Altstadtstr. 23, 

44534 Lünen

Langerstr. 3, 81675 München

 

 

 

Prof. Dr. rer. nat. Steffi Urbschat

Klinik für Neurochirurgie

Universitätsklinikum des Saarlandes, 

Kirrberger Straße 100, 66421 Homburg/Saar

Dieser Text enthält für eine einfachere Lesbarkeit nur die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Menschen.


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