Strahlentherapie beim Glioblastom

Im Anschluss an die Resektion oder Biospsie erfolgt im Rahmen der Standardbehandlung eine simultane (gleichzeitige) Bestrahlungs- und Chemotherapie.

Bei der Bestrahlung wird die Zellteilung durch hochenergetische ionisierende Strahlen, sogenannte Photonenstrahlung, behindert und hemmt das weitere Wachstum der Tumorzellen bzw. führt im besten Fall auch zum Absterben der Tumorzellen. Gesunde Zellen reagieren auf die Bestrahlung anders als Tumorzellen. Dies liegt vor allem daran, dass sie bessere Reparaturmechanismen besitzen als erkrankte Zellen und sich somit schneller von einer Bestrahlungsbehandlung erholen. Um den gesunden Zellen die erforderliche Zeit zur Regeneration zu geben, wird die notwendige Bestrahlungsdosis (60 Gy) nicht in einer einzigen Behandlung verabreicht, sondern in kleineren Dosen (2 Gy) über einen Zeitraum von etwa sechs Wochen gegeben.

Eine weitere Maßnahme zur Schonung des gesunden Hirngewebes ist die zielgenaue Bestrahlung der erweiterten Tumorregion. Um diese zu gewährleisten, wird ein individueller Bestrahlungsplan für jede Patientin und jeden Patienten erstellt. Die Bestrahlung erfolgt aus mehreren Richtungen und mit jeweils genau angepassten Feldern, sodass es möglich ist, die gewünschte Dosis in die Tumorregion zu applizieren und außerhalb der Tumorregion
einen steilen Abfall der Dosis zu gewährleisten. Eine täglich genau gleiche Lage der Tumorregion, sprich die stets gleiche Position der Patientinnen und Patienten im Bestrahlungsgerät, ist bei der zielgenauen Bestrahlung unerlässlich. Dies wird durch eine eigens und individuell angefertigte Maske erreicht, die am Bestrahlungstisch befestigt werden kann und so dafür sorgt, dass keine Veränderung der Lagerung des Kopfes während der Bestrahlung möglich
ist.

Zur Bestrahlungsplanung wird eine Computertomografie (CT) oder Kernspintomografie (MRT) (ein sogenanntes Planungs-CT/-MRT) benötigt. Dieses findet in der Bestrahlungslagerung, also der Position, in der später auch bestrahlt wird, statt. Hierbei wird auch die oben genannte Maske geformt. Die Erstellung des Bestrahlungsplanes ist zeitaufwendig und aus diesem Grund wird das Planungs-CT/-MRT im Regelfall etwa fünf Werktage vor der ersten Bestrahlung durchgeführt. Die Bestrahlung selbst umfasst regulär 30 Sitzungen und erfolgt über einen Zeitraum von sechs Wochen jeweils werktags. Bei älteren Patientinnen und Patienten kann ggf. von diesem Schema etwas abgewichen werden und über einen Zeitraum von drei Wochen bestrahlt werden. Unter Umständen kann bei älteren Personen auch diskutiert werden, ob entweder nur eine alleinige Strahlen- oder Chemotherapie oder doch die Kombination aus beiden eingesetzt wird. Bei der Entscheidung kann die oben genannte MGMT-Bestimmung hilfreich sein.

Die Bestrahlung ist eine lokale Behandlung, d. h. Wirkung und Nebenwirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf die bestrahlte Region. Typische Nebenwirkungen bei einer Bestrahlung des Gehirns umfassen Haarausfall an Stellen mit hoher Dosis und Ödembildung (vorübergehende Schwellung durch absterbende Tumorzellen), wodurch Kopfschmerzen auftreten oder neurologische Beschwerden sich vorübergehend verschlechtern können.

Auch Müdigkeit und verminderte Belastbarkeit sowie Konzentrationsstörungen können auftreten. Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie von den Ärztinnen und Ärzten der Strahlentherapie ein ausführliches Aufklärungsgespräch, bei dem Ihnen Ablauf und potenzielle Nebenwirkungen erläutert werden. Natürlich haben Sie im Rahmen dieses Gesprächs auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Nicht alle bei der Aufklärung erwähnten Nebenwirkungen müssen während der Behandlung auftreten. Sollten bei Ihnen unter der Therapie Beschwerden auftreten, zögern Sie bitte nicht, dies mitzuteilen. Viele Nebenwirkungen sind durch die richtigen Gegenmaßnahmen gut zu kontrollieren.

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